Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen können, die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Wählbar sind neben den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft auch deren Stellvertreter.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen  der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen  stellen. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die  Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
Schulpflegschaften können auf örtlichen oder überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

Klassenpflegschaften 2024/2025

1a

Verena Coskun, Jessica Edelmann

1b

Maike Busse, Claudia Meyer

1c

Bernhard Schmitz, Jasmin Beyer

2a

Mike Schindler, Eva Schipke

2b

Andrea Lausberg, Dr. Katrin Heller

2c

Annika Franzen, Kristina Brak

3a

Katrin Dobbelstein, Olivia Kreutz

3b

Viktor Hirsch, Dr. Irg Müller

3c

Nicole Wilms, Sascha Pütter

4a

Stephan Kriescher, Meike Sturm

4b

Melanie Delahaye, Vera Trebels

4c

Janine Minker, Tina Leister

 

 

Dr. Irg Müller Vorsitzender
Katrin Dobbelstein stell. Vorsitzende