Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen können, die Schulleitung soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Wählbar sind neben den Vorsitzenden der Klassenpflegschaft auch deren Stellvertreter.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen stellen. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
Schulpflegschaften können auf örtlichen oder überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Klassenpflegschaften 2024/2025
1a
Verena Coskun, Jessica Edelmann
1b
Maike Busse, Claudia Meyer
1c
Bernhard Schmitz, Jasmin Beyer
2a
Mike Schindler, Eva Schipke
2b
Andrea Lausberg, Dr. Katrin Heller
2c
Annika Franzen, Kristina Brak
3a
Katrin Dobbelstein, Olivia Kreutz
3b
Viktor Hirsch, Dr. Irg Müller
3c
Nicole Wilms, Sascha Pütter
4a
Stephan Kriescher, Meike Sturm
4b
Melanie Delahaye, Vera Trebels
4c
Janine Minker, Tina Leister